Ausbildungsklassen
Wir bilden aus: |
A 2Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
A (unbeschränkt)Schwere Krafträder, Motorrad (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
B, BE, B96BKraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
BE:Mit der FE Klasse BE darf man Kombinationen, die aus Fahrzeugen der Klasse B mit Anhängern gebildet werden und nicht unter die Klasse B fallen; wenn z.B. die z.G. des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt.
B96:
Klasse B in Verbindung mit der Schlüsselzahl 96 die in den Führerschein eingetragen wird PKW und Anhänger über 750 kg, die Kombi ist begrenzt auf 4250 kg keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich nur Teilnahme an einer Ausbildung (Kurs) in der Fahrschule. C, CEC: LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM
CE: LKW über 3,5 t zGM auch mit Anhänger über 750 kg zGM.
|