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Ausbildungsklassen

Wir bilden aus:

Mofa

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Mofa bis 25 km/h

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Notwendiger Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: -
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung
 

AM

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Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • Max. 45 km/h bbH bzw. 4 kW
  • Max. 50 ccm Hubraum
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Notwendiger Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: -
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfungen: Theorie und Praxis

 

 

 

 

A1

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Leichtkrafträder

  • Max. 125 ccm Hubraum
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Notwendiger Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: AM
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
 

A 2

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Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
  • Eingeschlossene Klassen: A1, AM
  • Nach 2 Jahren Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung nötig
 

A (unbeschränkt)

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Schwere Krafträder, Motorrad (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

  • Über 25 kW / 34 PS Motorleistung
  • Mindestalter: 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
  • Notwendiger Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: A (beschränkt), A1, M
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung (Nach 2 Jahren A2 ist nur eine praktische Prüfung nötig)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

  • Sie müssen mindestens 21 Jahre alt sein.
  • Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: Nein
  • Eingeschlossene Klassen: A2, A1, AM
 

B, BE, B96

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B

Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse

  • Mindestalter: 18 Jahre (B17 bereits mit 17!)
  • Notwendiger Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: AM und L
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

BE:

Mit der FE Klasse BE darf man Kombinationen, die aus Fahrzeugen der Klasse B mit Anhängern gebildet werden und nicht unter die Klasse B fallen; wenn z.B. die z.G. des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt.

B96:

Klasse B in Verbindung mit der Schlüsselzahl 96 die in den Führerschein eingetragen wird

PKW und Anhänger über 750 kg, die Kombi ist begrenzt auf 4250 kg

keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich nur Teilnahme an einer Ausbildung (Kurs) in der Fahrschule.

 

C, CE

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C: LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM

  • Mindestalter: 21 Jahre; 18 Jahre nur bei Berufskraftfahrerausbildung.
  • Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
  • Bei gewerblicher Nutzung des Führerscheines im Güterverkehr wird eine Grundqualifikation nach BKrFQG erforderlich.
  • Klasse B erforderlich
  • auf 5 Jahre befristet

CE: LKW über 3,5 t zGM auch mit Anhänger über 750 kg zGM.

  • Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung.
  • Die Ausbildung darf bereits ein ½ Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden
  • Bei gewerblicher Nutzung des Führerscheines im Güterverkehr wird eine Grundqualifikation nach BKrFQG erforderlich.
  • Klasse C erforderlich
  • auf 5 Jahre befristet

 

 

L

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Langsamer Traktor, bis 32 km/h

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Notwendiger Vorbesitz: -
  • Eingeschlossene Klassen: -
  • Ausbildung: Theorie
  • Prüfung: Theorieprüfung