Infos
Ablauf der Führerscheinausbildung
Führerschein mit 17 / Begleitendes FahrenWer 16 ½ Jahre ist darf mit der Ausbildung beginnen. Die Ausbildung unterscheidet sich in keiner Weise zur Ausbildung mit 18 (siehe Ablauf der Führerschein-Ausbildung) Nach Erhalt der Fahrerlaubnis darfst du dann in Begleitung mit einer in deiner Fahrerlaubnis eingetragenen Person am Straßenverkehr teilnehmen Voraussetzungen der Begleitperson:
Es müssen also nicht unbedingt Mama oder Papa dich begleiten. Bis zu 5 Personen deiner Wahl kannst du eintragen lassen. WICHTIG: Mit dem 17er darf nur in Deutschland und Österreich gefahren werden! Niemals in das Fahren eingreifenDie Begleitpersonen dürfen keinesfalls selbst ins Fahren eingreifen, das ist für alle Beteiligten gefährlich. Sie sind keine Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer und sollten sich auch nicht wie solche verhalten. Schließlich haben die Jugendlichen ihre Ausbildung in der Fahrschule bereits vollständig und erfolgreich durchlaufen. Sie sollten daher in ihrer Verantwortung für das Fahren ernst genommen werden. Klasse B oder BEWenn ihr mal nicht wisst, ob Euer Führerschein Klasse B für den Anhänger ausreicht....
In diesem Fall muss
Beispiel:
Da der Anhänger schwerer als 750 kg ist, muss mit Fall 2 gerechnet werden: Gesamtgewicht: 1200 kg + 2300 kg = 3500 kg --> (gerade noch) in Ordnung Zulässige Gesamtmasse Anhänger: 1200 kg Die Probezeit (FAP)Wer eine Fahrerlaubnis der Klassen A1, A oder B nach bestandener praktischer Prüfung erhält, für den beginnt die Probezeit von 2 Jahren. In dieser Zeit dürft ihr keinen Verstoß nach Liste A oder 2 Verstöße nach Liste B begehen. Ansonsten müsst ihr zur Nachschulung (ASF-Seminar) und die Probezeit verlängert sich auf insgesamt 4 Jahre. |