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Infos

Ablauf der Führerscheinausbildung

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  • Anmeldung in der Fahrschule
  • Teilnahme am theoretischen Unterricht
  • Abgabe von Passbild, Sehtest, Teilnahmebestätigung an einem Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen bei uns in der Fahrschule (je früher desto besser)
  • Abgabe des Führerscheinantrages – den wir für euch ausfüllen - bei der Führerscheinstelle
    --> Bearbeitungszeit 4-6 Wochen
  • Die praktische Ausbildung beginnt in der Regel nach 4-6 besuchten Theoriestunden
  • Nach bestandener theoretischer Vorprüfung bei uns in der Fahrschule wird die theoretische Prüfung beim TÜV in Wörth abgelegt
  • Nach Beendigung der praktischen Ausbildung wird dann die praktische Prüfung abgelegt (Dauer 45min)
 

Fahren lernen max

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Führerschein mit 17 / Begleitendes Fahren

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Wer 16 ½ Jahre ist darf mit der Ausbildung beginnen. Die Ausbildung unterscheidet sich in keiner Weise zur Ausbildung mit 18 (siehe Ablauf der Führerschein-Ausbildung)

Nach Erhalt der Fahrerlaubnis darfst du dann in Begleitung mit einer in deiner Fahrerlaubnis eingetragenen Person am Straßenverkehr teilnehmen

Voraussetzungen der Begleitperson:

  • Mindestens 5 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Nicht mehr als 1 Punkte in Flensburg bei Antragsstellung

Es müssen also nicht unbedingt Mama oder Papa dich begleiten. Bis zu 5 Personen deiner Wahl kannst du eintragen lassen.

WICHTIG:

Mit dem 17er darf nur in Deutschland und Österreich gefahren werden!

Niemals in das Fahren eingreifen

Die Begleitpersonen dürfen keinesfalls selbst ins Fahren eingreifen, das ist für alle Beteiligten gefährlich. Sie sind keine Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer und sollten sich auch nicht wie solche verhalten.

Schließlich haben die Jugendlichen ihre Ausbildung in der Fahrschule bereits vollständig und erfolgreich durchlaufen. Sie sollten daher in ihrer Verantwortung für das Fahren ernst genommen werden.

 

Klasse B oder BE

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Wenn ihr mal nicht wisst, ob Euer Führerschein Klasse B für den Anhänger ausreicht....

  1. Ist der Anhänger nicht schwerer als 750 kg, so reicht ein Führerschein Klasse B aus.
  2. Ist der Anhänger schwerer als 750 kg, so gilt Fall 2:

In diesem Fall muss

    • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers plus die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs kleiner als 3500 kg und
    • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kleiner als die Leermasse des Fahrzeugs sein.

Beispiel:

  • Anhänger: zulässige Gesamtmasse 1200kg
  • Fahrzeug: Leermasse 1000 kg, zulässige Gesamtmasse 2300 kg

Da der Anhänger schwerer als 750 kg ist, muss mit Fall 2 gerechnet werden:

Gesamtgewicht: 1200 kg + 2300 kg = 3500 kg  --> (gerade noch) in Ordnung

Zulässige Gesamtmasse Anhänger: 1200 kg
Leermasse Fahrzeug: 1000 kg
--> Der Anhänger ist maximal beladen schwerer als das leere Fahrzeug. Daher reicht ein Führerschein Klasse B nicht mehr aus.

 

Die Probezeit (FAP)

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Wer eine Fahrerlaubnis der Klassen A1, A oder B nach bestandener praktischer Prüfung erhält, für den beginnt die Probezeit von 2 Jahren.

In dieser Zeit dürft ihr keinen Verstoß nach Liste A oder 2 Verstöße nach Liste B begehen. Ansonsten müsst ihr zur Nachschulung (ASF-Seminar) und die Probezeit verlängert sich auf insgesamt 4 Jahre.