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Nachschulung (ASF)

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Wer in der Probezeit verkehrsauffällig wird, muss an einer Nachschulung teilnehmen. Sie beinhaltet 4 Gruppensitzungen und eine Probefahrt.

Es muss aber keine Prüfung abgelegt werden.

Zur Anmeldung nehmt bitte das Schreiben der Verwaltungsbehörde mit.