Nachschulung (ASF)
Wer in der Probezeit verkehrsauffällig wird, muss an einer Nachschulung teilnehmen. Sie beinhaltet 4 Gruppensitzungen und eine Probefahrt.
Es muss aber keine Prüfung abgelegt werden.
Zur Anmeldung nehmt bitte das Schreiben der Verwaltungsbehörde mit.