Die Probezeit (FAP)
Wer eine Fahrerlaubnis der Klassen A1, A oder B nach bestandener praktischer Prüfung erhält, für den beginnt die Probezeit von 2 Jahren.
In dieser Zeit dürft ihr keinen Verstoß nach Liste A oder 2 Verstöße nach Liste B begehen. Ansonsten müsst ihr zur Nachschulung (ASF-Seminar) und die Probezeit verlängert sich auf insgesamt 4 Jahre.