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Die Probezeit (FAP)

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Wer eine Fahrerlaubnis der Klassen A1, A oder B nach bestandener praktischer Prüfung erhält, für den beginnt die Probezeit von 2 Jahren.

In dieser Zeit dürft ihr keinen Verstoß nach Liste A oder 2 Verstöße nach Liste B begehen. Ansonsten müsst ihr zur Nachschulung (ASF-Seminar) und die Probezeit verlängert sich auf insgesamt 4 Jahre.